Ablauf zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes nach der LStVG [1] und der GastV [2] für Freiluftveranstaltungen

1.) Besprechung

Mit:

Bei der Besprechung wird festgelegt, wo das Rote Kreuz und die Feuerwehr Stellung beziehen. So dass sie bei einem Einsatz ohne große Probleme zu Einsatz kommen können. Zu beachten ist, dass die Notausgänge und Zufahrten immer frei sein müssen. (siehe Lageplan bei 3. - Posten "A" und "B")

2.) Parkplätze

Die Regelung des Besucherverkehrs ist durch ausreichende Beschilderung und Ordner, oder durch die Feuerwehr zu gewährleisten. Welche der Möglichkeiten zu nutzen ist wird vom zuständigen Ordnungsamt genau festgelegt. Es darf kein zu großes Verkehrsaufkommen bzw. Verkehrsstau entstehen. Wenn keine ausreichenden Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung vorhanden sind, oder bei Großveranstaltungen ab 5000 Besucher, werden außerhalb Parkplätze mit Bus-Shuttle bereitgestellt. Dies erfordert, jedoch eine eigene Planung.

3.) Besichtigung des Veranstaltungsgeländes:

LageplanEin- und Auslasse müssen so gelegt werden, das es keine Probleme bei der Abendkasse und Einlass der Besucher gibt. Auch der Wiedereinlass der Besucher, muss genau geregelt sein, z.B. durch einen Stempel in Verbindung der Eintrittskarte oder ein Kontrollarmband.

Deswegen ist es von Vorteil, den Ein- und Ausgang mit einem Monrovia Gitter oder mit Einlassschleusen zu führen.

Monrovia Gitter Monrovia Gitter Einlass - Schleuse

Bei einem Kartenvorverkauf, wird die Eintrittskarte an der Abendkasse gegen ein Kontrollarmband ausgetauscht. Beschädigte und nicht fest ums Handgelenk getragene Kontrollbänder berechtigen nicht zum Eintritt in die Veranstaltung. Kontrollbänder sind nicht übertragbar und werden auch nicht ersetzt.

Ordner dürfen bei Besuchern, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vornehmen. Glaswaren, Messer, Waffen, Drogen oder Fremdgetränke sind generell untersagt, bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von der Veranstaltung. Hierzu stehen auch weibliche Ordner zur Verfügung. Die Besucher können die abgenommenen Sachen nach der Veranstaltung bei den Ordnern wieder abholen.

Wichtig ist eine ausreichende Beleuchtung im Eingangsbereich. In keinem Fall (z.B. Verweis wg. Waffenbesitz) besteht ein Rückerstattungsanspruch des Kartenpreises.

Für verlorengegangene oder gestohlene Sachen ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach Veranstaltung, in das Fundbüro der zuständigen Gemeinde oder Stadt gebracht.

Kontrollarmbänder: Preisliste und Muster können bei der Fa. PGO Security-Service angefordert werden.

4.) Absperrzaun:

Absperrzaun Das Veranstaltungsgelände sollte Komplet Eingezäunt werden, so das ein unbefugtes Betreten der Veranstaltung nicht möglich ist. Wichtig ist dabei, dass der Absperrzaun richtig aufgesellt wird.

 

Zaunverbindung Zaunverbindung Zaunverbindung
Bauzaun oben: Öse und Haken zum Verbinden Bauzaun unten: Betonlochfuß Bauzaun mitte: Befestigungsschelle

Richtig: ein Herausheben der einzelnen Elemente ist nicht möglich!

Wenn das Gelände zu offen liegt, ist es nötig einen Sichtschutz an den Absperrzaun anzubringen.
Zaun mit Sichtschutz

5.) Notausgänge, Feuerwehrzufahrten:

Werden nach Größe, Lage und zu erwartende Besucherzahl von zuständigen Ordnungsamt festgelegt. Es müssen mindestens 2 Zufahrten vorhanden sein. Diese werden von einem Ordner oder von der Feuerwehr freigehalten. So das es bei einen Notfall keine Probleme mit der Zufahrt oder evtl. nötigen Abtransporten gibt.

6.) Bühne und VIP-Bereich:

Bei bekannten Gruppen ist vor der Bühne ein Graben mit den „GIGS Stage Barrieren“ aufzubauen. Innerhalb des Grabens sind Ordner zu postieren. Die Anzahl der nötigen Ordner wird von der Veranstaltungsagentur festgelegt. Dies gilt auch für den VIP-Bereich, damit speziell dort nur berechtigte Personen Zutritt haben.

"GIGS" Stage Barrieren

Auf Wunsch wird die gebuchte Gruppe oder Künstler auch zum Shuttle begleitet. Der Shuttle-Service wird von Ordnern der Sicherheitsfirma übernommen, die Auflagen hierfür werden von der Agentur festgelegt.

7.) WC-Anlagen:

Sie dürfen nicht zu weit vom Veranstaltungsgelände entfernt sein. Die sanitären Einrichtungen müssen nach Geschlecht getrennt und ausreichend beleuchtet sein.

Jede Veranstaltung, ob Freiluft, Diskothek oder in der Halle, ist anders und muss jedes mal neu geplant und besprochen werden, damit ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

Mit über 10-jähriger Erfahrung im Bereich Veranstaltungsservice erstellen wir auch Ihr Sicherheitskonzept kostenlos.

Auszug aus einer Erlaubniserteilung (LStVG, GastV)

Sicherheit und Ordnung - Ordnungsdienst

Der Veranstalter hat für die Sicherheit und Ordnung am Veranstaltungsort zu sorgen. Von der Bühne aus darf keine Stimmungsmache, die als Werbung für Rauschgiftkonsum verstanden werden könnte, erfolgen.

Der Verkauf von Rauschuntensilien (Pfeifen u.ä.) ist verboten.

Es ist ein Lageplan des Gebäudes mit eingezeichnetem Rettungs- Fluchtwegen, Verkaufsständen, Nothilfsmitteln u.a. zu erstellen und den Rettungsdiensten sowie der Polizei zu übergeben.

Lautsprecherdurchsagen durch Veranstalter oder Polizei sind jederzeit zu gewährleisten.

Für die Veranstaltung ist ein ausreichender Sicherheitsdienst unter Hinzuziehung eines professionellen Sicherheits- (Veranstaltungssienstes und in Absprache mit der zuständigen Polizei einzurichten. Der Ordnereinsatz ist so lange zu gewährleisten bis der letzte Besucher die Veranstaltung verlassen hat.

Im Einvernehmen mit der Security Firma hat der Veranstalter ab Einlassbeginn je 100 Besucher einen Ordner einzusetzen. Die Ordner müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein.

Während der Veranstaltung hat der Veranstalter selbst, oder ein von ihm namentlich bekannter, hinreichend Sachkundiger Vertreter die Aufsicht zu führen, für die Einhaltung der Auflagen zu sorgen und für die Stadt bzw. Polizei ständig erreichbar zu sein.

Einlasskontrolle - Jugendschutz

Einlassstelle ist der Haupteingang. Dort ist in Absprache mit der Polizei eine wirksame Einlasskontrolle mit Ordnern durchzuführen.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Besucher keine Feuerwerkskörper, sonstige pyrotechnische Gegenstände, Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, oder als Schlagwerkzeuge geeignete Gegenstände (z.B.: Ketten, Stangen) mit sich führen.

Besucher mit sperrigem Gerät (Hocker, Kisten usw.), mit Getränkeflaschen, -dosen oder mit Tieren (ausg. Blindenhunde) dürfen nicht eingelassen werden.

Offensichtlich Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen sind zurückzuweisen.

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sind zu beachten und einzuhalten.

Sportvereine sind lt. Auskunft des Jugendamtes anerkannte Träger der Jugendhilfe. Die Anwesenheit bei der Veranstaltung ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf daher Kindern unter 14 Jahren bis 22 Uhr, Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden (§5 Abs. 2 Jugendschutzgesetz). In Zweifelfällen ist der Zutritt von der Vorlage von Ausweispapieren abhängig zu machen.

Auf die zutreffenden Altersbeschränkungen ist am Eingang augenfällig hinzuweisen.



[1] Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes

[2] Gaststättenverordnung